Die Rechte der Kinder

Kinder haben ein Recht auf:

> Solidarität in der Gruppe
> Auseinandersetzung mit Erwachsenen und Kindern
> Die Beteiligung an den Lebensprozesse
> Erlebtes kritisch zu hinterfragen und Unzufriedenheiten aufzuzeigen
> Abgrenzung gegenüber Erwachsenen und Kindern
> gute Kontakte zu anderen Kindern
> aktive Gestaltung sozialer Kontakte und Unterstützung dabei

Kinder haben ein Recht auf:
> aufmerksame und zugewandte Bezugspersonen
> aktive und positive Zuwendung
> liebevolle und konsequente Begleitung
> Akzeptiert werden in seiner Persönlichkeit
> in Ruhe gelassen zu werden
> sich zurückziehen zu dürfen
> Beteiligung und Anteilnahme der Eltern am Leben im Kindergarten
> Hilfe bei der Verarbeitung nachhaltig eindrücklicher Erlebnisse
> Zuverlässige Absprachen mit Erwachsenen
> Orientierung der Erwachsenen an der Lebenswirklichkeit des Kindes

Kinder haben ein Recht auf:
> Einen individuellen Entwicklungsprozess im eigenen Tempo zu vollziehen
> Bildungsimpulse zu erhalten, sich die Welt anzueignen im Zusammenwirken mit anderen Menschen
> Eigene Bedürfnisse im Sinne einer gesunden Entwicklung zu spüren  und zu zeigen
> Konsequenzen des eigenen Verhaltens zu erfahren
> Umgang mit Gefahren zu lernen


Kinder haben ein Recht auf:
> Rückzugsmöglichkeiten
> sich bei Müdigkeit ausruhen zu dürfen, schlafen zu dürfen
> forschen und experimentieren können
> Gestaltbarkeit ihrer Umgebung
> Überschaubare, nach kindlichen Bedürfnissen geordnete Räumlichkeiten
> Anregungsreiche, gefahrenarme Umgebung innerhalb und außerhalb der Einrichtung
> Möglichkeiten zu vielfältigen Erfahrungen nach eigenen Ideen und Absprachen

Kinder haben ein Recht auf:
> Gesunde, abwechslungsreiche Ernährung
> Menschen, die gesunde Ernährung thematisieren
> Essen als sinnliches Ereignis
> eine entspannte und kommunikative Essensituation
> Zeit, Raum und die Begleitung bei den Mahlzeiten, um ein Gespür für Hunger und Durst zu entwickeln

Fürsorge- und Schutzrechte

Als 1989/1990 mit der UN-Kinderrechtskonvention die Kinderrechte verabschiedet wurden und 2005-2010 mit dem Nationalen Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland die Beteiligung von Kindern zunehmend Beachtung fand, waren das Meilensteine, die dafür sorgten, dass die pädagogischen Perspektive vorrangig durch Aspekte der Fürsorge, des Schutzes und der Sicherstellung von grundsätzlichen Kinderrechten geprägt wurden.“

(s. Sicherung der Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kindertageseinrichtungen, Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 2013,S. 3).

 

Die UN-Konvention über die Rechte der Kinder formuliert Fürsorge- und Schutzrechte sowie Selbstbestimmungs- und Mitbestimmungsrechte aus der Perspektive des Kindes. Mit der Etablierung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) wurde das Beteiligungs- und Beschwerderecht der Kinder in den Einrichtungen im SGB VIII konkretisiert. Im §8a SGB VIII wurde insbesondere der Schutzauftrag als verbindliche Aufgabe für Träger von Kindertageseinrichtungen festgeschrieben.
Diese gesetzlich verankerten Kinderrechte sind eine wesentliche Grundlage für unser pädagogisches Verständnis, für unsere Handlungskonzepte und unseren Arbeitsauftrag. Wir verstehen es als unsere Pflicht, die Rechte der Kinder zu achten und den Kindern mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen.


Partizipation und demokratische Mitwirkung, die Achtung der Bedürfnisse und Grenzen des anderen, Selbstwirksamkeit, inklusive Bildung und die Wertschätzung der gesellschaftlichen Vielfalt sorgen für die Wahrung von Menschenrechten. Für das Wohl jedes einzelnen Kindes und die Gemeinschaft in unserer Kindertageseinrichtung bedeutet dies die Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Rechte der Kinder.